RS Vwgh 1998/6/29 95/10/0080

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Veröffentlicht am 29.06.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
70/02 Schulorganisation

Norm

SchOG 1962 §5 idF 1975/323;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Frage der Pflicht, für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Kinder der Bf einen Beitrag zu entrichten (bzw der Pflicht der Behörde, einen solchen Beitrag vorzuschreiben), ist hinsichtlich der maßgeblichen Rechtslage zeitraumbezogen zu beurteilen; es ist daher die im fraglichen Zeitraum (Schuljahr 1991/92) geltende Rechtslage zugrundezulegen.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995100080.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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