RS Vwgh 1998/6/30 98/11/0099

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Veröffentlicht am 30.06.1998
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §75 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0274 E 22. Februar 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Der Aufforderung nach § 75 Abs 2 KFG 1967, einen bestimmten ärztlichen Befund beizubringen, müssen begründete Bedenken hinsichtlich des Fehlens der körperlichen oder geistigen Eignung zugrunde liegen (Hinweis E 20.11.1981, 81/02/0173).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998110099.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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