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L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Sowohl die Pferdezucht als auch das Bereithalten eigener Reittiere bzw das Einstellen fremder Reittiere kann ein landwirtschaftliches Nebengewerbe iSd GewO 1994 darstellen.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050014.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009