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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §75 Abs2;Rechtssatz
Laut Gendarmeriebericht habe die Bf "durchgedreht", ihre Tochter geschlagen, sei beim Eintreffen der Gendarmeriebeamten sehr erregt gewesen und habe sich durch ihren Ehemann und "die Polizei" verfolgt gefühlt, weshalb sie von der beigezogenen Ärztin gem § 8 UbG in die Landesnervenklinik eingewiesen wurde. Ein derartiger Vorfall ist geeignet, relevante Bedenken iSd § 75 Abs 2 KFG zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998110099.X03Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
22.07.2010