RS Vwgh 1998/7/1 96/09/0373

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1998
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/12/0089 E 17. Jänner 1983 VwSlg 10945 A/1983 RS 4

Stammrechtssatz

Um die Ausübung einer bestimmten Nebenbeschäftigung durch einen Beamten als unzulässig erscheinen zu lassen, genügt bereits das Vorliegen einer der drei im § 56 Abs 2 BDG 1979 angeführten Voraussetzungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090373.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten