RS Vwgh 1998/7/1 97/12/0423

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1998
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19a;
GehG 1956 §19b;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/12/0424

Rechtssatz

Nach § 19a GehG und § 19b GehG kommt es auf Vergleichsüberlegungen, dh auf das Ausmaß an Erschwerniszulagen oder Gefahrenzulagen, die anderen Beamten in anderen Fällen bemessen oder allenfalls auch ohne bescheidmäßige Grundlage tatsächlich liquidiert werden, nicht an (Hinweis E 4.3.1981, 3112/80, VwSlg 10390 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997120423.X04

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten