RS Vwgh 1998/7/1 98/09/0154

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Veröffentlicht am 01.07.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs1;
AVG §63 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/17/0348 E 29. Jänner 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Durch die Wahl der Bezeichnung "nur das Verfahren betreffende Anordnungen" (§ 63 Abs 2) und durch ihre ausdrückliche Unterscheidung von verfahrensrechtlichen Bescheiden hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass Verfahrensanordnungen nicht als Bescheide zu erlassen sind und nicht die an Bescheide geknüpften Rechtsfolgen (u.a. die selbstständige Bekämpfbarkeit) nach sich ziehen sollen.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998090154.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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