RS Vwgh 1998/7/1 97/12/0423

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Veröffentlicht am 01.07.1998
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19a;
GehG 1956 §19b;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/12/0424

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/12/0195 E 27. September 1990 VwSlg 13272 A/1990 RS 4

Stammrechtssatz

Für den Anspruch auf Erschwerniszulage ist eine objektive Besonderheit des Dienstes maßgebend. Umstände des Einzelfalles, die insbesondere eine psychische Belastung mit sich bringen, sind nicht zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997120423.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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