RS Vwgh 1998/7/1 98/09/0172

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Veröffentlicht am 01.07.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs4;
AVG §8;
B-VG Art140;
B-VG Art18 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/09/0173

Rechtssatz

Zur Frage der Parteistellung und Klagslegitimation der ausländischen Gesellschafter im Verfahren nach § 2 Abs 4 zweiter Satz AuslBG hat der VfGH mit E 27.2.1998, G 326/97, ausgeführt, daß § 2 Abs 4 zweiter und dritter Satz AuslBG dem Art 18 Abs 1 B-VG nicht widersprechen, weil in Ermangelung einer gesetzlichen Sonderregelung im AuslBG entsprechend dem § 8 AVG jeder rechtliche Interessent, also SOWOHL DIE GESELLSCHAFT WIE DER GESELLSCHAFTER, Partei und damit antragsbefugt ist. Letzterer Auffassung schließt sich der VwGH angesichts des aus dem AuslBG ableitbaren rechtlichen Interesses des Ausländers, ohne die einschränkenden Bestimmungen dieses Gesetzes tätig werden zu können, an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998090172.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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