RS Vwgh 1998/7/2 98/07/0018

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Veröffentlicht am 02.07.1998
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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §15;
FlVfLG Krnt 1979 §48 Abs1;

Rechtssatz

§ 48 Abs 1 Krnt FlVfLG 1979 enthält keine Bestimmung darüber, wie bei mehreren in Betracht kommenden agrargemeinschaftlichen Grundstücken der Kreis der eine Agrargemeinschaft bildenden Anteilsberechtigten abzugrenzen ist; insbesondere ist dem § 48 Abs 1 Krnt FlVfLG 1979 nicht zu entnehmen, daß die Zugehörigkeit zu einer Agrargemeinschaft nach Grundbuchskörpern abzugrenzen sei, daß also Anteilsberechtigte an zu verschiedenen Grundbuchskörpern gehörigen agrargemeinschaftlichen Grundstücken nicht zu einer einzigen Agrargemeinschaft zusammengefaßt sein können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070018.X08

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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