RS Vwgh 1998/7/2 96/20/0742

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Veröffentlicht am 02.07.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

B-VG Art130 Abs2;
WaffG 1986 §17 Abs2;
WaffG 1986 §18;

Rechtssatz

Das WaffG regelt den Besitz und den zulässigen Gebrauch von Waffen im Bundesgebiet. Der erhoffte leichtere Zugang zu einem Waffenpaß bei Behörden in einem anderen Staat ist kein Grund für die Ausstellung eines österreichischen Waffenpasses (hier:

Im Falle des Transportes von Drogen ist keine im Vergleich zu Geldtransporten erhöhte Gefahr ersichtlich).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996200742.X02

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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