RS Vwgh 1998/7/2 95/20/0713

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.1998
beobachten
merken

Index

25/02 Strafvollzug
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
StVG §120 Abs1;
StVG §22 Abs1;

Rechtssatz

§ 120 Abs 1 StVG ist die gesetzliche Grundlage für die Erlassung eines das Verhalten von Strafvollzugsbediensteten am Maßstab des § 22 Abs 1 StVG überprüfenden Bescheides (Hinweis E 8.4.1987, 86/01/0040 ua). Die bescheidmäßige Erledigung der nach § 120 StVG erhobenen Beschwerde des Strafgefangenen kann - unter der (hier) zutreffenden Annahme, dass dieses Verhalten des Strafvollzugsbediensteten bereits beendet ist - nur in dem Ausspruch bestehen, daß das Verhalten eines Strafvollzugsbediensteten Rechte des Strafgefangenen iSd § 22 Abs 1 StVG verletzt hat. Der Strafgefangene hat ein Recht darauf, von Strafvollzugsbediensteten entsprechend § 22 Abs 1 StVG behandelt zu werden.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995200713.X01

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten