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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs2;Rechtssatz
Wird ein verspäteter Wiedereinsetzungsantrag statt zurückgewiesen abgewiesen, so wird der Antragsteller dadurch nicht in seinen Rechten verletzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060056.X01Im RIS seit
20.11.2000