RS Vwgh 1998/7/2 97/06/0056

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Veröffentlicht am 02.07.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Wird ein verspäteter Wiedereinsetzungsantrag statt zurückgewiesen abgewiesen, so wird der Antragsteller dadurch nicht in seinen Rechten verletzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060056.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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