RS Vwgh 1998/7/2 97/06/0063

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Veröffentlicht am 02.07.1998
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Der Umstand, daß in der Begründung ua davon die Rede ist, die Baugenehmigung sei rechtswidrig, womit offensichtlich nicht der bekämpfte Bescheid betreffend die Ablehnung der Zuerkennung der Parteistellung gemeint war, ist für das Erfordernis einer entsprechenden Berufungsbegründung iSd § 63 Abs 3 AVG nicht von Bedeutung (Hinweis E 7.11.1996, 95/06/0232 und E 18.12.1997, 97/06/0162).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060063.X03

Im RIS seit

14.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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