RS Vwgh 1998/7/21 94/14/0089

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Veröffentlicht am 21.07.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §120;
BAO §311;
BAO §85 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/14/0090 E 21. Juli 1998

Rechtssatz

Anträge iSd § 85 Abs 1 BAO unterliegen im Gegensatz zu Anzeigen iSd §§ 120 ff BAO der Entscheidungspflicht gem § 311 BAO. Anzeigen dienen nur dazu, die Abgabenbehörde über abgabenrechtlich relevante Tatsachen in Kenntnis zu setzen, wie zB im vorliegenden Fall von der Aufnahme einer nicht dem Steuerabzug unterliegenden Tätigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994140089.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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