RS Vwgh 1998/7/21 98/14/0021

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Veröffentlicht am 21.07.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20;

Rechtssatz

Der Verzicht auf Einnahmen führt nicht zu Einnahmen im Rahmen der außerbetrieblichen Einkunftsarten (Hinweis E 17.3.1994, 91/14/0076). Anderes gilt, wenn der Verzicht in Wahrheit eine Verfügung zugunsten eines Dritten darstellt (Hinweis E 30.5.1995, 95/13/0120).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998140021.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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