RS Vwgh 1998/7/21 93/14/0187

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Veröffentlicht am 21.07.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/14/0188

Rechtssatz

Es ist unzulässig, Gründe für die Wiederaufnahme von Verfahren durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz "nachzuschieben" (Hinweis E 12.4.1994, 90/14/0044).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993140187.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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