RS Vwgh 1998/7/29 98/01/0063

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §273a;
AVG §9;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/01/0064 bis 0068 B 29. Juli 1998

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/01/0229 B 11. Jänner 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Beschwerden eines unter Sachwalterschaft stehenden und somit einem nach früherer Rechtslage beschränkt Entmündigten Gleichstehenden sind, wenn sie vom Sachwalter nicht genehmigt wurden, ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen (Hinweis auf B 14.5.1970, 0176/70, VwSlg 7793 A/1970).

Schlagworte

SachwalterMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998010063.X02

Im RIS seit

23.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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