RS Vwgh 1998/7/31 96/02/0342

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Veröffentlicht am 31.07.1998
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §31 Abs2;
ASchG 1972 §33 Abs1 lita Z12;
ASchG 1972 §33 Abs7;
BArbSchV §3 Abs1;

Rechtssatz

Der ARBEITGEBER hat gem § 3 Abs 1 BArbSchV für den Einsatz entsprechend "fachkundiger Personen" als Aufsicht zu sorgen und sich VOR deren Einsatz als Bauaufsichtsorgane von deren fachlicher Eignung zu überzeugen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996020342.X01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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