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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/18/0173 E 22. Februar 1990 RS 2Stammrechtssatz
Als besonders gefährliche Verhältnisse kommen bei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit insb beeinträchtigte Sichtverhältnisse, ungünstige Fahrbahnbeschaffenheit und starkes Verkehrsaufkommen, ferner der Verlauf und die Breite der Straße sowie die körperliche und
geistige Verfassung des Lenkers in Betracht (Hinweis E 13.6.1989, 89/11/0061).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996020566.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012