RS Vwgh 1998/7/31 96/02/0566

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Veröffentlicht am 31.07.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs2 lita;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/18/0173 E 22. Februar 1990 RS 2

Stammrechtssatz

Als besonders gefährliche Verhältnisse kommen bei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit insb beeinträchtigte Sichtverhältnisse, ungünstige Fahrbahnbeschaffenheit und starkes Verkehrsaufkommen, ferner der Verlauf und die Breite der Straße sowie die körperliche und

geistige Verfassung des Lenkers in Betracht (Hinweis E 13.6.1989, 89/11/0061).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996020566.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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