RS Vwgh 1998/8/6 97/07/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.08.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §53;
AVG §63;

Rechtssatz

Einwände gegen Amtssachverständige können im Rechtsmittel gegen die Erledigung der Verwaltungssache vorgebracht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070080.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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