RS Vwgh 1998/8/25 98/11/0052

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Veröffentlicht am 25.08.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

BEinstG §4 Abs1 lite idF 1992/313;
B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Es erscheint nicht unsachlich, von der Kopfzahl der für die Beurteilung der Einstellungspflicht zu berücksichtigenden Dienstnehmer auszugehen, wenn der Einstellungspflicht entsprochen wird, wenn ebenfalls die Kopfzahl der behinderten Dienstnehmer ungeachtet des Ausmaßes ihrer Beschäftigung eingehalten wird.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998110052.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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