RS Vwgh 1998/8/27 97/13/0184

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Veröffentlicht am 27.08.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Die in § 93 Abs 3 lit a BAO vorgesehene Möglichkeit des Entfalls der Begründung eines Bescheides bei einem vollinhaltlichen Entsprechen eines Anbringens gilt nicht für eine Berufungsentscheidung. Diese hat vielmehr nach § 288 Abs 1 lit d BAO jedenfalls eine Begründung zu enthalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997130184.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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