RS Vwgh 1998/8/27 98/13/0112

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Veröffentlicht am 27.08.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3 impl;
BAO §303 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/16/0003 E 19. Mai 1988 RS 4

Stammrechtssatz

Ein Fehlen der für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages maßgeblichen Angaben ist einem Auftrag zur Behebung des Gebrechens nicht zugänglich, weil es sich nicht um ein Formgebrechen handelt; es führt zur Zurückweisung des Antrages, da nicht von dessen Rechtzeitigkeit ausgegangen werden kann (Hinweis B 15.4.1988, 88/17/0051).

Schlagworte

Verbesserungsauftrag AusschlußFormgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998130112.X01

Im RIS seit

07.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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