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13/03 Sonstige Angelegenheiten der StaatsvertragsdurchführungNorm
Erfassung bestimmter Vermögenswerte 1976 §8 Abs1;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH kann bei Gewinnbetrieben von außerordentlichen Einkünften iSd § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1972 nur in solchen Ausnahmefällen gesprochen werden, in denen eine Tätigkeit vorliegt, die aus dem Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes herausfällt. Eine solche Sondertätigkeit muß, gemessen an der Berufstätigkeit des Steuerpflichtigen, ihrer Art nach für die sonstige Berufsausübung untypisch, von ihr also wesensmäßig verschieden sein (Hinweis E 15.2.1984, 83/13/0062). Für das Tätigkeitsbild eines Rechtsanwaltes ist es nicht außergewöhnlich, mit der Verwaltung von Vermögenswerten und der Abwicklung vermögensrechtlicher Ansprüche betraut zu sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993130023.X04Im RIS seit
19.02.2002