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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §16 Abs2;Rechtssatz
Lebt die in § 16 Abs 2 ZustG genannte erwachsene Person im gemeinsamen Haushalt mit dem Empfänger, ist sie zur Annahme des Schriftstückes im Ersatzweg verpflichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996193194.X02Im RIS seit
20.11.2000