RS Vwgh 1998/9/2 96/12/0103

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Veröffentlicht am 02.09.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §37 Abs1;
GehG 1956 §25;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/12/0114 E 20. Mai 1985 VwSlg 11767 A/1985 RS 2

Stammrechtssatz

Bei einer Nebentätigkeit muss es sich um Aufgaben handeln, die ein Beamter neben seiner ihn voll beanspruchenden Haupttätigkeit ausübt. Nur eine solche ZUSÄTZLICHE Belastung rechtfertigt eine Vergütung nach § 25 GehG 1956. (Hinweis auf E v. 27.4.1982, 81/12/0175)

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 zusätzliche Belastung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120103.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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