RS Vwgh 1998/9/2 95/12/0150

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Veröffentlicht am 02.09.1998
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2;
DP/Stmk 1974 §67 Abs2 idF 1993/098;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/12/0081 E 24. Oktober 1988 RS 2(hier: § 67 Abs 2 DP Stmk)

Stammrechtssatz

Ein wichtiges dienstliches Interesse wird jedenfalls dann berührt, wenn eingetretene, objektiv festgestellte Tatsachen den Schluss rechtfertigen, dass der Wille oder die Fähigkeit zur Erfüllung der durch die Rechtsordnung vorgezeichneten Aufgabe nicht oder nicht mehr gegeben sind (Hinweis auf E 27.11.1975, 1014/75).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995120150.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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