RS Vwgh 1998/9/2 95/12/0150

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Veröffentlicht am 02.09.1998
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L22006 Landesbedienstete Steiermark
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2;
DP/Stmk 1974 §67 Abs2 idF 1993/098;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/12/0164 E 6. Februar 1989 RS 2(hier: § 67 Abs 2 DP Stmk)

Stammrechtssatz

Vertrauensentzug kann ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung nicht begründen. Andernfalls wäre der Beamte Entschlüssen, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen seiner Vorgesetzten in der Frage seiner Versetzung ausgeliefert, selbst wenn diese Entschlüsse, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen durch nur in der subjektiven Sphäre des Vorgesetzten eingetretene und daher der Rechtskontrolle unzugängliche Momente bewirkt wären (Hinweis auf E 9.11.1981, 2525/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995120150.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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