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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs2;Rechtssatz
Im Gegensatz zu der Wendung "vor einigen Tagen" in Verbindung mit einem datierten Schreiben (Hinweis E 10.12.1980, 2621/1980) kann die Verwendung des Wortes "nun" in einem datierten Schreiben nicht als ausreichende Präzisierung des Zeitpunktes der Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998060086.X02Im RIS seit
20.11.2000