RS Vwgh 1998/9/3 98/06/0086

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Veröffentlicht am 03.09.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs2;
AVG §71 Abs2 impl;

Rechtssatz

Im Gegensatz zu der Wendung "vor einigen Tagen" in Verbindung mit einem datierten Schreiben (Hinweis E 10.12.1980, 2621/1980) kann die Verwendung des Wortes "nun" in einem datierten Schreiben nicht als ausreichende Präzisierung des Zeitpunktes der Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998060086.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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