RS Vwgh 1998/9/7 98/10/0018

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Veröffentlicht am 07.09.1998
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Index

L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Oberösterreich
L40054 Prostitution Sittlichkeitspolizei Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

PolStG OÖ 1979 §2 Abs3 lita;
PolStG OÖ 1979 §2 Abs3 lite idF 1995/030;
VStG §7;

Rechtssatz

Da der Bf als zivilrechtlich Verfügungsbefugter und Betreiber des Cafe in der Lage war, die Art und Weise zu bestimmen, wie dieses Etablissement geführt wurde, hatte er auch dafür Sorge zu tragen, daß dieses Lokal nicht zur Anbahnung der Prostitution verwendet wurde. Wird das Lokal aber zu solchen Zwecken verwendet, liegt es auf der Hand, daß dies nicht gegen den Willen des Betreibers geschehen konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998100018.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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