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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/10/0044 E 24. Juni 1985 VwSlg 11805 A/1985 RS 4Stammrechtssatz
§ 1 Abs 1 AMG stellt für das Vorliegen eines Arzneimittels - alternativ - auf 2 verschiedene Interessen ab, nämlich, ob Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen "nach der allgemeinen Verkehrsauffassung dazu dienen" oder "nach Art und Form des Inverkehrbringens dazu bestimmt sind" ... die in den folgenden Z.1 bis 5 beschriebenen Wirkungen hervorrufen bzw Funktionen zu erfüllen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997100242.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
10.08.2009