RS Vwgh 1998/9/7 98/10/0205

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §52;

Rechtssatz

Ein Amtssachverständigengutachten ist nicht allein deswegen mit einer Widersprüchlichkeit behaftet, weil es zu anderen Ergebnissen kommt als der von der Partei beigezogene Privatsachverständige.

Schlagworte

Grundsatz der Gleichwertigkeit Gutachten Beweiswürdigung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998100205.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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