RS Vwgh 1998/9/8 98/03/0213

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Veröffentlicht am 08.09.1998
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §56;
LVR 1967 §7 Abs1;
ZPO §530;

Rechtssatz

Will der Bf mit dem begehrten Feststellungsbescheid - offenbar nur zum Zweck der Erzielung einer Bindungswirkung - die Wiederaufnahme eines oberstgerichtlichen Verfahrens (hier:

betreffend die Zuerkennung einer Integritätsabgeltung wegen eines Flugunfalles) erwirken, vermag dies das für einen Feststellungsbescheid notwendige, auf die Klarstellung eines Rechtes oder Rechtsverhältnisses für die Zukunft gerichtete rechtliche Interesse nicht zu begründen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998030213.X02

Im RIS seit

05.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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