RS Vwgh 1998/9/8 97/08/0548

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Veröffentlicht am 08.09.1998
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §226 Abs3;

Rechtssatz

Das Fehlen einer verhältnismäßig geringen Anzahl von Versicherungszeiten bei einem nahe an den Stichtag heranreichenden Versicherungsverlauf (welcher es ausschließt, die Leistung im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls in Anspruch zu nehmen) reicht für sich allein noch nicht zur positiven Ermessensübung iSd § 226 Abs 3 ASVG aus, weil das Vorliegen einer "besonderen Härte" als unentbehrliche Anspruchsvoraussetzung hinzutreten muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997080548.X04

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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