RS Vwgh 1998/9/8 98/03/0159

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Veröffentlicht am 08.09.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
99/02 Personentransport Gütertransport auf der Straße

Norm

GBefG 1952 §23 Abs1 Z7 idF 1998/I/017;
TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art3 Z1;
TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art4 Z1;
VStG §21 Abs1;

Rechtssatz

Die Unterlassung der Entwertung der Ökopunkte stellt nicht bloß eine "Ordnungswidrigkeit" dar, die "keinerlei Folgen" nach sich zieht, da die Wiederverwendung nicht entwerteter Ökopunkte keineswegs von vornherein ausgeschlossen ist. Der Anwendung des § 21 Abs 1 VStG steht diesfalls entgegen, daß nicht zu erkennen ist, daß das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechtsgehalt und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998030159.X02

Im RIS seit

06.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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