RS Vwgh 1998/9/8 98/08/0054

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Veröffentlicht am 08.09.1998
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §7 Abs3 Z2 idF 1997/I/078;
AlVG 1977 §79 Abs40 idF 1997/I/078;
AufG 1992 §6 Abs3;
FrG 1997 §113 Abs6;
FrG 1997 §31 Abs4;

Rechtssatz

Der RECHTZEITIGE Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung gem § 6 Abs 3 AufenthaltsG 1992 ist als Antrag auf Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels iSd FrG 1997 anzusehen, sodaß der Fremde aufgrund der materiellen Rückwirkung des FrG 1997 auf seine Aufenthaltsberechtigung seit dem Inkrafttreten des FrG 1997 einer Person gleichzuhalten ist, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, sodaß die Tatbestandsvoraussetzung iSd § 7 Abs 3 Z 2 AlVG erfüllt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998080054.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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