RS Vwgh 1998/9/8 98/03/0190

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Veröffentlicht am 08.09.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/18/0016 E 19. Februar 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Die in einer Berufung abgegebene Erklärung "Ich fechte das Straferkenntnis in seinem gesamten Inhalt und Umfang nach an und bestreite die mir zur Last gelegten Delikte" entspricht angesichts des Fehlens einer Begründung nicht dem § 63 Abs 3 AVG (Hinweis auf E 1.2.1984, 83/03/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998030190.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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