RS Vwgh 1998/9/9 97/14/0150

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Veröffentlicht am 09.09.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §31 Abs5;

Rechtssatz

Für die Beurteilung des Eintritts der absoluten Verjährung kommt es im Fall der Verkündung auf den Zeitpunkt der Verkündung des Bescheides an (Hinweis Fellner, Finanzstrafgesetz, Rz 20 zu § 31 und § 32).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140150.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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