RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0157

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Veröffentlicht am 10.09.1998
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §29;
BewG 1955 §30 Abs1;
BewG 1955 §30 Abs2 Z3;
BewG 1955 §31 Abs1;
BewG 1955 §33 Abs1;

Rechtssatz

Im Falle der Betriebsverpachtung ist der Pächter als Betriebsinhaber anzusehen und nicht der Eigentümer. Daher dient ein Gebäude, das vom Eigentümer des Betriebes, der nicht zugleich Betriebsinhaber ist, bewohnt wird, nicht einem landwirtschaftlichen, sondern einem betriebsfremden Zweck und gilt nicht als Teil des landwirtschaftlichen Betriebes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150157.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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