Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Rechtssatz
Im Falle des Vorliegens eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO dürfen Betriebsausgaben (Sonderbetriebsausgaben), die in Zusammenhang mit der mitunternehmerischen Tätigkeit stehen, aber nicht in den Feststellungsbescheid Eingang gefunden haben, nicht im Einkommensteuerverfahren Berücksichtigung finden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150198.X01Im RIS seit
19.02.2002