RS Vwgh 1998/9/10 96/15/0157

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Veröffentlicht am 10.09.1998
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §2 Abs1;
BewG 1955 §29;
BewG 1955 §30 Abs1;
BewG 1955 §31 Abs1;
BewG 1955 §33 Abs1;

Rechtssatz

Das Leerstehen einzelner Räumlichkeiten eines landwirtschaftlichen Anwesens bewirkt für sich allein noch nicht, daß diese nicht mehr der wirtschaftlichen Einheit des landwirtschaftlichen Vermögens angehören.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150157.X06

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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