RS Vwgh 1998/9/10 97/20/0809

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Veröffentlicht am 10.09.1998
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Index

25/01 Strafprozess
25/02 Strafvollzug

Norm

StPO 1975 §188 Abs1;
StPO 1975 §188 Abs2;
StVG §120;
StVG §88 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/20/0810

Rechtssatz

Insoweit die Verzögerung der Aufgabe eines Briefes iZm den dem Untersuchungsrichter zukommenden Entscheidungen betreffend den Briefverkehr und die diesbezügliche Überwachung zusammenhängt, handelt es sich um eine der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte zukommende Sache.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997200809.X10

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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