RS Vwgh 1998/9/17 98/18/0170

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1998
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
FrG 1997 §39;
SMG 1997 §28 Abs2;
SMG 1997 §28 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/18/0171 E 17. September 1998

Rechtssatz

Wegen der bei Suchtgiftdelikten bestehenden großen Wiederholungsgefahr ist die Unvorhersehbarkeit des Wegfalls der für die Erlassung des Aufenthaltsverbotes maßgeblichen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch den Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet gegeben. Die Verhängung eines unbefristeten Aufenthaltsverbots ist daher hier gerechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998180170.X06

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten