RS Vwgh 1998/9/17 95/18/1336

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Veröffentlicht am 17.09.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs3;
VwGG §48 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/12 89/08/0346 6

Stammrechtssatz

Tritt der VfGH eine Beschwerde gem Art 144 Abs 3 an den VwGH ab und übermittelt er gleichzeitig - wie im vorliegenden Fall - auch die Akten des Verwaltungsverfahrens, so steht der belangten Behörde im Fall ihres Obsiegens ein Anspruch auf Vorlagenaufwand nicht zu (Hinweis B 21.9.1981, 81/17/0120).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995181336.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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