RS Vwgh 1998/9/23 98/01/0291

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Veröffentlicht am 23.09.1998
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z1;
StbG 1985 §10 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/22 93/01/1255 1

Stammrechtssatz

Von einer völligen Anpassung des Staatsbürgerschaftswerbers an die österreichischen Verhältnisse in Sprache und Lebensart kann selbst, wenn er in Österreich bereits "einen größeren Bekanntenkreis und Freudeskreis" - ungeachtet der weiteren Frage, wie sich dieser in bezug auf sein Herkunftsland zusammengesetzt hat - keine Rede sein, wenn er nicht in der Lage ist, seinen Lebenslauf in deutscher Sprache abzufassen, bzw die Antragsformulare selbst auszufüllen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998010291.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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