RS Vwgh 1998/9/23 97/01/1065

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1998
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

B-VG Art131 Abs2;
SPG 1991 §91 Abs1;
VwGG §42;

Rechtssatz

Eine Amtsbeschwerde iSd § 91 Abs 1 SPG 1991 hat nicht die Verletzung subjektiver Rechte zu rügen, sondern kann wegen objektiver Rechtswidrigkeit - sowohl zugunsten als auch zu Lasten der Verfahrensparteien - erhoben werden. Anstelle der Beschwerdepunkte tritt daher die Erklärung über den Umfang der Anfechtung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997011065.X03

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten