RS Vwgh 1998/9/30 96/13/0024

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Veröffentlicht am 30.09.1998
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

GmbHG §10;
GmbHG §6;
GmbHG §6a;
KStG 1966 §8 Abs1;

Rechtssatz

Da eine noch nicht fällige Forderung der GmbH gegen ihre Gesellschafter nicht zu verzinsen ist, kann im konkreten Fall nicht von einer verdeckten Gewinnausschüttung gesprochen werden (hier:

Forderungen einer GmbH gegen ihre Gesellschafter bezüglich ausständiger, die gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinzahlung übersteigender Einlagen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996130024.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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