RS Vwgh 1998/9/30 96/13/0017

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Veröffentlicht am 30.09.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §162;

Rechtssatz

Es ist der Aufforderung nach § 162 BAO nicht entsprochen, wenn die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der behaupteten Zahlungen sind, was auch in einem solchen Fall die Absetzung der geltend gemachten Zahlungen selbst dann ausschließt, wenn vom tatsächlichen Vorliegen - an unbenannt gebliebene Empfänger - geleisteter Zahlungen auszugehen ist (Hinweis E 28.5.1997, 94/13/0230; E 28.10.1997, 93/14/0073, 0099).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996130017.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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