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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/13/0039 E 24. September 1986 RS 1Stammrechtssatz
Eine mangelhafte Ermittlung des für die Abgabenerhebung maßgebenden Sachverhaltes durch die Abgabenbehörde steht grundsätzlich einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993130061.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.03.2010