RS Vwgh 1998/9/30 93/13/0061

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Veröffentlicht am 30.09.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/13/0039 E 24. September 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Eine mangelhafte Ermittlung des für die Abgabenerhebung maßgebenden Sachverhaltes durch die Abgabenbehörde steht grundsätzlich einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993130061.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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